Rahmenbedingungen
* Erhalter
Der Erhalter des Kindergartens in Wildon ist die Marktgemeinde
Wildon.
Adresse:
Marktgemeinde Wildon
Hauptplatz 55
8410 Wildon
Tel: +43(0)3182 / 32 27
Fax.: +43(0)3182 / 32 27 22
Email: marktgemeinde@wildon.steiermark.at
Homepage: http://www.wildon.gv.at/index.php
* Organisatorisches
Adresse:
Kindergarten Wildon
Alte Reichsstraße 3a
8410 Wildon
Mobil Leitung:0664/ 8410 329
E-Mail: kindergarten.wildon@wildon.gv.at
Homepage: http://www.kindergarten-wildon.jimdo.com/
Kindergarten Stocking
Stocking 38
8410 Wildon
E-Mail: kindergarten.stocking@wildon.gv.at
Kindergarten Weitendorf:
Kindergartenstraße 6
8410 Wildon
E-Mail: kindergarten.weitendorf@wildon.gv.at
*Anmeldung:
Letzter Freitag im Jänner (14:00-16:00 Uhr) - für das kommende Kindergartenjahr (wird in den Gemeindenachrichten bekannt gegeben) und per Mail (Formular auf der Homepage der Gemeinde downloaden und an gde@wildon.gv.at senden).
*Aufnahmekriterien:
Kinder ab dem
vollendeten dritten Lebensjahr
*Öffnungszeiten:
Montag bis
Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr
Halbtagsgruppe von 7:00 bis 13:00 Uhr
Ganztagsgruppe bis zu 10 Stunden.
* Anzahl der Gruppen:
2
Gruppen pro Kindergarten (eine Halbtagsgruppe und eine Ganztagsgruppe)
*Ferienzeiten/ Regelung Fenstertage:
Das Kindergartenjahr beginnt mit dem zweiten Montag im September und endet mit dem Freitag zum Schulschluss
im Juli.
In den Weihnachts- und Osterferien haben die Kindergärten geschlossen.
Ein Kindergarten hat in den Semesterferien geöffnet.
Die drei Kindergärten bieten in den Sommerferien 8 Wochen
Betreuung an.
Der Kindergarten ist an mindestens zwei Tagen (Kindergartenschließtage) im Betriebsjahr geschlossen.
*Elterngespräche:
Für anfallende Gespräche bzgl. Probleme, Anliegen, Unklarheiten, Entwicklungsgespräche die von längerer Dauer sind, stehen
wir
Pädagoginnen gerne zu Verfügung . Im Anschluss an die Kinderdienstzeit kann vor Ort oder telefonisch ein Termin
vereinbart werden.
Entsprechend dem steirischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz werden Entwicklungsgespräche angeboten, die
Sie gerne in Anspruch nehmen können.
*gesetzliche Grundlagen
Steiermärkisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – StKBBG liegt zum Nachlesen im Kindergarten auf.
Bei Interesse kann auch im Internet das Landesgesetzblatt bzw. das Steiermärkisches Kinderbildungs- und
-betreuungsgesetz – StKBBG nachgelesen werden – www.ris.bka.gv.at
*Bildungsauftrag vom Bildungsrahmenplan
Unsere Vorbereitungen und Aktivitäten richten sich nach den Vorgaben des "Bundesländerübergreifenden
Bildungsrahmenplanes". Dieser liegt zur freien Einsicht im Kindergarten auf.